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Die Unternehmerin F wohnt zusammen mit ihrem Lebensgefährten M in Heidelberg-Neuenheim. Sie ist alleinige Kommanditistin einer KG. Einzige Komplementärin der KG ist eine Limited (Ltd.), die nach dem Gesellschaftsvertrag zwar zur ausschließlichen Geschäftsführung befugt ist, aber anstelle eines Anteils am Gewinn nur eine pauschale Vergütung für die Geschäftsführung von angemessenen 50.000 € im Jahr erhält und kein Stimmrecht hat. Der gesamte Gewinn der KG kommt den Kommanditisten zu. Die Geschäftsleitung der Ltd., an der F sämtliche Anteile hält, befindet sich ebenfalls in Heidelberg.