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Der Gymnasiallehrer M ist deutscher Staatsangehöriger und wohnt in München. Sein Gehalt beträgt brutto 50.000 € im Jahr. Daneben erhält er von seinem Arbeitgeber unentgeltlich ein Abonnement der wöchentlich erscheinenden Zeitschrift „Praxis Unterricht am Gymnasium“ (PUG). Im normalen Abonnement würde der monatliche Bezugspreis bei 48 € liegen. Um auch auf Fortbildungen seinen Unterricht vorbereiten zu können, legt sich M im Juli 2014 ein Subnotebook für 487,90 € (inkl. 77,90 € USt) zu. Er nutzt den Computer ausschließlich beruflich. Am Schuljahresende wendet sich ein Schüler, dessen Versetzung gefährdet ist, mit der Bitte an M, ob sich dieser gegen Bezahlung für eine Versetzung in die nächste Klassenstufe einsetzen könne. Der Schüler bezahlt ihm dafür 250 €. Ob M sich in der Klassenkonferenz für den Schüler einsetzte, oder ob dieser ohne Mitwirken des M versetzt wurde, lässt sich nicht feststellen.