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Lehrbuch der Sozialpolitik, p.328-358
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Details

Autor(en) / Beteiligte
Titel
Familienpolitik, Jugendhilfe und Altenhilfe
Ist Teil von
  • Lehrbuch der Sozialpolitik, p.328-358
Ort / Verlag
Berlin, Heidelberg: Springer Berlin Heidelberg
Quelle
Alma/SFX Local Collection
Beschreibungen/Notizen
  • Familienpolitik umfaßt die Gesamtheit der Maßnahmen und Einrichtungen, mit denen die Träger der Politik das Ziel verfolgen, die Familie als eine Institution zu schützen und zu fördern, die für die Gesellschaft unentbehrliche Funktionen erfüllt. Unter dem Begriff der Familie werden sehr unterschiedliche Sachverhalte verstanden. Daher muß definiert werden, was für die Familienpolitik Gegenstand der politischen Beeinflussung sein soll. In einer sehr weiten Bedeutung wird unter Familie eine Gruppe von Menschen verstanden, die miteinander verwandt, verschwägert oder verheiratet sind. In einem engeren Sinne ist mit Familie eine soziale Gruppe gemeint, die aus einem Elternpaar oder einem Elternteil und einem oder mehreren (auch adoptierten) Kindern besteht. Auf diese Familie im engeren Sinn richtet sich die Familienpolitik. Innerhalb dieser Familie unterscheidet man begrifflich zwischen der vollständigen, aus einem verheirateten Elternpaar und ihren ledigen Kindern bestehenden Familie und der unvollständigen Familie, in der eine alleinstehende ledige, verwitwete, getrennt lebende oder geschiedene Mutter bzw. ein Vater mit einem oder mehreren Kindern zusammenlebt.
Sprache
Deutsch
Identifikatoren
ISBN: 9783540543305, 3540543309
DOI: 10.1007/978-3-662-08341-3_12
Titel-ID: cdi_springer_books_10_1007_978_3_662_08341_3_12
Format

Weiterführende Literatur

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