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Lehrbuch der Sozialpolitik, p.335-365

Details

Autor(en) / Beteiligte
Titel
Familienpolitik, Jugendhilfe und Altenhilfe
Ist Teil von
  • Lehrbuch der Sozialpolitik, p.335-365
Ort / Verlag
Berlin, Heidelberg: Springer Berlin Heidelberg
Link zum Volltext
Quelle
Alma/SFX Local Collection
Beschreibungen/Notizen
  • Familienpolitik umfaßt die Gesamtheit der Maßnahmen und Einrichtungen, mit denen die Träger der Politik das Ziel verfolgen, die Familie zu schützen und zu fördern, die für ihre Mitglieder und für die Gesellschaft unentbehrliche Funktionen erfüllt. Unter dem Begriff der Familie werden sehr unterschiedliche Sachverhalte verstanden. Daher muß entschieden werden, welcher Familienbegriff Grundlage für die Familienpolitik sein soll. In einer sehr weiten Bedeutung wird unter Familie eine Gruppe von Menschen verstanden, die miteinander verwandt, verschwägert oder verheiratet sind. In einem engeren Sinne ist mit Familie eine soziale Gruppe gemeint, die aus einem Elternpaar oder einem Elternteil und einem oder mehreren (auch adoptierten) Kindern besteht. Auf diese Familie im engeren Sinn („Kernfamilie“) richtet sich die Familienpolitik in erster Linie. Innerhalb dieser Familie unterscheidet man begrifflich zwischen der vollständigen, aus einem verheirateten Elternpaar und ihren ledigen Kindern bestehenden Familie und der unvollständigen Familie, in der eine alleinstehende ledige, verwitwete, getrennt lebende oder geschiedene Mutter bzw. ein Vater mit einem oder mehreren Kindern zusammenlebt.
Sprache
Deutsch
Identifikatoren
ISBN: 3540413375, 9783540413370
ISSN: 0937-7433
DOI: 10.1007/978-3-662-08337-6_13
Titel-ID: cdi_springer_books_10_1007_978_3_662_08337_6_13
Format

Weiterführende Literatur

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