Sie befinden Sich nicht im Netzwerk der Universität Paderborn. Der Zugriff auf elektronische Ressourcen ist gegebenenfalls nur via VPN oder Shibboleth (DFN-AAI) möglich. mehr Informationen...
Familienpolitik umfaßt die Gesamtheit der Maßnahmen und Einrichtungen, mit denen die Träger der Politik das Ziel verfolgen, die Familie zu schützen und zu fördern, die für ihre Mitglieder und für die Gesellschaft unentbehrliche Funktionen erfüllt. Unter dem Begriff der Familie werden sehr unterschiedliche Sachverhalte verstanden. Daher muß entschieden werden, welcher Familienbegriff Grundlage für die Familienpolitik sein soll. In einer sehr weiten Bedeutung wird unter Familie eine Gruppe von Menschen verstanden, die miteinander verwandt, verschwägert oder verheiratet sind. In einem engeren Sinne ist mit Familie eine soziale Gruppe gemeint, die aus einem Elternpaar oder einem Elternteil und einem oder mehreren (auch adoptierten) Kindern besteht. Auf diese Familie im engeren Sinn („Kernfamilie“) richtet sich die Familienpolitik in erster Linie. Innerhalb dieser Familie unterscheidet man begrifflich zwischen der vollständigen, aus einem verheirateten Elternpaar und ihren ledigen Kindern bestehenden Familie und der unvollständigen Familie, in der eine alleinstehende ledige, verwitwete, getrennt lebende oder geschiedene Mutter bzw. ein Vater mit einem oder mehreren Kindern zusammenlebt.