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Verhandlungen zwischen Bund und Ländern sind seit jeher ein fester Bestandteil des deutschen Föderalismus. Neben der Mitgestaltung der bundesdeutschen Gesetzgebung durch den Bundesrat sieht die föderale Ordnung eine Reihe von freiwilligen und verbindlich vorgeschriebenen Kooperationsformen vor, bei denen politische Programme erst durch den Konsens der Gebietskörperschaften zustande kommen. Die Treffen der Regierungschefinnen und -chefs von Bund und Ländern und die Fachminister/innenkonferenzen sind darunter ebenso zu fassen wie die zahlreichen formalisierten oder informellen Gremien, die die Ministerialverwaltungen sowohl horizontal als auch vertikal miteinander vernetzen.