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Seitdem es Realität ist, dass die Migrantinnen und Migranten nicht nur „Soziale Einrichtungen der Sonderdienste für Migranteninnen und Migranten“ aufsuchen, um Unterlagen ausfüllen zu lassen, sondern mit ihren facettenreichen Problemen, wie zum Beispiel Erziehungsberatung, Jugendgerichtshilfe, Familienhilfe, Heimerziehung oder Schuldnerberatung, verstärkt zu Klienten der Regeldienste werden, spricht man von Interkultureller Kompetenz. Denn die Sonderdienste für Migrantinnen und Migranten können all diese umfangreichen Aufgaben nicht mehr bewältigen. Darüber hinaus werden solche Sonderdienste aufgrund der knappen Kassen der Länder und Kommunen nicht mehr finanziert. Deshalb müssen die Fachkräfte der Sozialen Regeldienste, die mit Menschen mit Migrationshintergrund arbeiten, Kenntnisse der Interkulturellen Kompetenz besitzen. Kenntnisse der Interkulturellen Kompetenz sind seit geraumer Zeit Schlüsselkompetenzen. Während in den 70er, der 80er- und Anfang der 90er Jahre die Fachkräfte der Regeldienste die Migrantinnen und Migranten aufgrund der Sprachbarrieren an die Sonderdienste verwiesen, ist diese Begründung seit ca. Mitte der 90er-Jahre nicht mehr zu halten. Denn es hat sich herausgestellt, dass Missverständnisse nicht auf die geringen Sprachkenntnisse der Migranten zurückzuführen sind, sondern auf unterschiedliche Ansätze auf der Handlungsebene.