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Die Diskussion des state of the field hat Stärken und Schwächen sowie Möglichkeiten und Grenzen der gegenwärtigen organisationstheoretischen Machtforschung deutlich gemacht. In der Folge wird auf der Grundlage eines handlungstheoretischen Bezugsrahmens ein Modell der Entstehung (und damit auch der Veränderung) von personaler Macht in Unternehmen entwickelt. Die Entscheidung für einen handlungstheoretischen Bezugsrahmen wird begründet:
mit dem Entwicklungsstand der betriebswirtschaftlich—organisationstheoretischen Machtdiskussion: Führungsprozesse als zentraler Bereich betriebswirtschaftlicher Forschung und Lehre beruhen zwar auf einer Theorie der Macht (und Herrschaft), die Betriebswirtschaftslehre verfügt aber bisher über eine solche Theorie bestenfalls rudimentär24. Soweit in der betriebswirtschaftlichen Theorie auf Machtprozesse eingegangen wird, bleibt deren Voraussetzung, nämlich die Entstehung der Macht, weitgehend im Dunkeln oder auf einem niedrigen Erklärungsniveau. Um sinnvoll über Macht reden und Führungsprozesse damit theoretisch begründen zu können, ist es daher im gegenwärtigen Entwicklungsstand vordringlich, Voraussetzungen und Prozesse der Entstehung von Macht zu untersuchen. Ein subjektives Forschungsprogramm erscheint 1) unter Bedachtnahme auf die Schwächen und Grenzen objektiver Theorien der Macht und 2) wegen der Bindung an die Handlungen der Beteiligten für diese Zwecke gegenüber einem objektiven Forschungsprogramm besser geeignet25;mit den drei maßgebenden Konzepten: Ressourcen, Relationalität und Dependenz bleiben der Betriebswirtschaftslehre ‚nahe‘ Konzepte als zentrale Ordnungskriterien dieser Untersuchung gewahrt. In einem handlungstheoretischen Bezugsrahmen erscheint es möglich, die theoretische Substanz dieser Konzepte nachhaltiger zu entwickeln, als dies bisher der Fall war;mit der Erwartung, Macht dann tatsächlich als einem interdependenten Phänomen gerecht zu werden: Jedem der in einen Machtzusammenhang involvierten Akteure wird auch theoretisch ein eigener Handlungsraum zugestanden. Damit wird das vielfache empirische Scheitern vorausgesagter objektiver Gesetzmäßigkeiten, das methodologisch den ‚Fehler‘ bei A suchen muß, überwunden;mit der Integration des Konzeptes der Ver- und Aushandlungsprozesse: Dadurch kommt es schließlich nicht nur zum Übergang von einer bisher vorwiegenden statischen Betrachtungsweise zu einer dynamisch-prozessualen, sondern auch zur Herstellung der Realität durch die beteiligten Akteure.