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Rechtsetzung der Krankenhausgesellschaften und der Verbände der Pflegeeinrichtungen
Ist Teil von
Rechtsquellen im Sozialversicherungsrecht, p.339-344
Ort / Verlag
Berlin, Heidelberg: Springer Berlin Heidelberg
Link zum Volltext
Quelle
Alma/SFX Local Collection
Beschreibungen/Notizen
Öffentlich-rechtliche Zwangsverbände der Leistungserbringer, die intern zur Rechtsetzung befugt sind und extern normsetzende Vereinbarungen abschließen, gibt es bisher nur im Bereich der ambulanten ärztlichen Versorgung. In den anderen Bereichen der Leistungserbringung gibt es zwar ebenfalls Zusammenschlüsse, die jedoch auf freiwilligem Beitritt beruhen und privatrechtlich verfaßt sind. Es sind allerdings Tendenzen nicht zu verkennen, auch die Organisationen der anderen Leistungserbringer nach dem Vorbild der Kassenärztlichen Vereinigungen immer mehr bereits von Gesetzes wegen in Verträge mit den Krankenkassen bzw. mit deren Verbänden einzubinden und so diesen Organisationen Rechtsetzungskompetenzen zu übertragen.