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Krankenhaushaftung und Organisationsverschulden, p.262-275
Ort / Verlag
Berlin, Heidelberg: Springer Berlin Heidelberg
Link zum Volltext
Quelle
Alma/SFX Local Collection
Beschreibungen/Notizen
Nach einer gängigen Definition umschreibt “Qualität„ in der Krankenhausversorgung die Einzelmerkmale eines stationären Behandlungsprozesses oder Behandlungsergebnisses hinsichtlich ihrer Eignung, messbar vorgegebene Erfordernisse zu erfüllen. Weniger technisch gefasst steht “Qualität„ für das—ohne signifikanten Mehreinsatz von Mitteln—erreichbare “Bessere„ (als Feind des Guten). Begrifflich zu unterscheiden sind Ergebnis-, Struktur- und Prozessqualität. Die Ergebnisqualität ist medizinisch determiniert und bezieht sich auf global—nicht im Einzelfall—erreichte Behandlungserfolge in einem spezifischen Indikationsbereich. Damit unterscheidet sie sich von dem konkret haftungserheblichen, medizinwissenschaftlichen Standard, der sich nur sehr eingeschränkt anhand fixer Prüfparameter messen lässt, sondern jeweils situativ und sozialbezogen ermittelt werden muss.