Sie befinden Sich nicht im Netzwerk der Universität Paderborn. Der Zugriff auf elektronische Ressourcen ist gegebenenfalls nur via VPN oder Shibboleth (DFN-AAI) möglich. mehr Informationen...
Verfahren bei Genehmigung und Überwachung der Bauten
Ist Teil von
Bautechnische Regeln und Grundsätze, p.1-24
Ort / Verlag
Berlin, Heidelberg: Springer Berlin Heidelberg
Quelle
Alma/SFX Local Collection
Beschreibungen/Notizen
Die baupolizeiliche Genehmigung ist in nachstehenden Fällen erforderlich:1) Zu jedem Neubau eines Gebäudes oder eines größeren Gebäudeteiles Vorbauten, An- und Aufbauten u. f. m.), mie auch zur Errichtung von Bauwerken, die im Verhältnis zu ihrer Höhe eine geringe Grundfläche haben. — Zur Herstellung von Feuerungs-anlagen. — Zur Herstellung von Licht-, Lüftungs- und Aufzugs-schachten. — Zur Anlegung von Öffnungen in Gebäudewänden, und zwar; in Umfassungswänden an der Strage; in Umfassungswänden, bei welchen nachbarliche Verhältnisse in Betracht kommen; in Brand-mauern; in allen Fällen, wo zur Überdeckung der Öffnungen Mauerbogen von größerer Spannweite ober Eisenkonstruktionen angewendet werben. — Zu Einfriedigungen an der Straße. — Zur Einrichtung von Abortanlagen, Wafferzuleitungs- und Entwäfferungs-anlagen. — Zur Herstellung elektrischer Starkstromanlagen sowie zur Anbringung von Blitzableitungen. — Zur Aufstellung von Bauzäunen und Baugerüften an der Strage. — Zur Veränderung bestehender Anlagen, wenn tragende oder durch Seitendruck beanspruchte Konstruktionsteile oder Feuerungsanlagen davon betroffen werden oder wenn die Gebäudeanficht an der Strage verändert wird. — Zur Änderung des Gebrauchszweckes eines Gebäubes oder eines Raumes, wenn Benutzungs- oder Betriebsvorschriften dabei zu beachten sind.