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Alle Eisenbahnfahrzeuge benötigen einen von gleisnahen Gegenständen freigehaltenen lichten Raum. Dieser setzt sich aus Fahrzeug- und Infrastruktur-Anteilen zusammen. Gemeinsame Basis ist nach EN 15273 die so genannte „kinematische Bezugslinie“, die Grundlage aller Lichtraumberechnungen ist. Die Infrastrukturseite berücksichtigt Zuschläge in Breite und Höhe, die der Bewegung des Eisenbahnfahrzeugs auf einem realen, imperfekten Gleis und in Überhöhungen Rechnung tragen, sowie Sicherheitsanforderungen im Hinblick auf die Aerodynamik schnell fahrender Züge.