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A betreibt als Einzelunternehmer zwei Schnellrestaurants im niedersächsischen Fischerhude. Diese erfordern nach Art und Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb. Für die gemieteten Grundstücke zahlt A insgesamt 65.000 Euro im Jahr. Auch die komplette bewegliche Einrichtung hat A gemietet. Dafür werden 30.000 Euro im Jahr fällig. Zum Aufbau der Restaurants hat A ein Darlehen aufgenommen, für das Zinsen von 50.000 Euro fällig werden. Er hat als Franchisenehmer mit einer großen Schnellrestaurantkette einen Vertrag abgeschlossen, nach dem er für die Nutzung deren Namens im Jahr 50.000 Euro zahlen muss. Für Personalkosten werden ebenfalls 50.000 Euro fällig. Das Wareneinkaufskonto wies zum 01.01.01 einen Anfangsbestand von 500.000 Euro auf. A nahm im Laufe des Jahres Wareneinkäufe von 1.000.000 Euro vor. Zum 31.12.01 befanden sich Waren mit dem Einkaufspreis von 500.000 Euro im Lager. Das Warenverkaufskonto enthält an Warenverkäufen zu Verkaufspreisen im Haben 2.006.250 Euro.