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Mit diesen Worten beginnt Rehbein seine Arbeit „Komplexes Handeln. Elemente zur Handlungstheorie der Sprache“. Das Problem des Handlungsbegriffs ist in den sich handlungstheoretisch beschäftigenden Disziplinen (analytische Handlungsphilosophie, Psychologie, Soziologie und Linguistik) immer wieder Diskussionsgegenstand, da es sich um deren zentralen Begriff handelt. Was (sprachliches) Handeln ist, darüber herrscht im Detail wenig Einigkeit. Dennoch läßt sich eine die meisten Definitionen implizit oder explizit dominierende Auffassung von Handeln festhalten, die einem rationalen Handlungsmodell verpflichtet ist und für die in der einen oder anderen Form Intentionalität, Bewußtsein/Bewußtheit, Willentlichkeit, Entscheidung und Zweckhaftigkeit als notwendige Bedingungen gelten. Etwas gilt dann nur als Handlung, wenn es „aus Gründen geschieht, die der Akteur als die in der jeweiligen Situation zwingenden einsieht“.2 Anders ausgedrückt, es gilt für Handelnde die Intentionalitätserwartung, derzufolge die Handlung, die sie tun, mit der, die sie beabsichtigten zu tun, identisch ist. Eine solche Handlungsauffassung basiert auf einem zweckrationalen Handlungsbegriff. Zweckrationales Handeln ist bewußtes Handeln: Nur dann nämlich „‘rationalisieren’ die Gründe das Handeln“.3 Dem rationalen Handlungsmodell entspricht die Vorstellung eines rationalen Handlungssubjekts, dem ein idealisiertes Modell4 zugrundeliegt. Mit dem Begriff eines rationalen Handlungssubjekts kann der Faktizität menschlichen Handelns allerdings kaum je beigekommen werden, denn das Handeln erscheint „zu weiten Teilen als zufällig, unzusammenhängend, ohne irgendwelche erkennbaren Bestimmungsgründe, isoliert.“5