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Der Prozess der Ökonomisierung wird sehr oft mit dem Begriff der Privatisierung gleichgesetzt, insofern ist es sinnvoll an dieser Stelle klärend auf ihn einzugehen106. Nahezu alle Bereiche der öffentlichen Verwaltung scheinen im Rahmen der Diskussion um das Neue Steuerungsmodell von Verwaltungen zurzeit von einer Privatisierungswelle erfasst worden zu sein107. Beleuchtet man die Entscheidungssituation für eine Privatisierung, so resultiert sie, wie oft als einer der Hauptgründe angegeben wird, aus der anhaltenden Finanzkrise der öffentlichen Hand. Nicht zuletzt aus dem Leitbild des aktivierenden Staates folgt für die Bürgerinnen und Bürger das natürliche Recht auf einen verantwortungsvollen Umgang mit den Mitteln, die sie über ihre Steuern dem Staat zur Verfügung stellen108. Das ist unmittelbar einleuchtend, dennoch gibt es weitere Gründe, die neben dem reinen Wunsch nach Kostensenkung für eine Privatisierung sprechen können. Es wird vorgebracht, dass die Aufgabenerfüllung der Verwaltung auf der Ebene des Privatrechts deswegen notwendig ist, weil das öffentliche Recht keine hinreichenden Rechtsvorschriften bietet109. Zudem hat sich die Gesellschaft und ihre Erwartungen im Laufe der letzten Jahre verändert. Es ist ein natürlicher Prozess, dass Staat und Gesellschaft ihre Aufgaben neu bestimmen.