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Details

Autor(en) / Beteiligte
Titel
Update Thesaurierungsbegünstigung (§ 34a EStG) und Option zur Körperschaftsteuer nach Verabschiedung des Wachstumschancengesetzes
Ist Teil von
  • Finanz-Rundschau Ertagsteuerreicht, 2024-05, Vol.106 (9), p.401-405
Ort / Verlag
Cologne: Verlag Dr. Otto Schmidt
Erscheinungsjahr
2024
Link zum Volltext
Quelle
EBSCOhost Business Source Ultimate
Beschreibungen/Notizen
  • Gewinne aus Einzelunternehmen sowie Personengesellschaften unterliegen bei beteiligten natürlichen Personen grundsätzlich dem persönlichen Einkommensteuertarif (d.h. bis zu 45 % zzgl. Annex-Steuern; Ausnahme Option nach § 1a KStG). Die einkommensteuerliche Thesaurierungsbegünstigung sieht vor, dass nicht entnommene Gewinne aus bestimmten Personenunternehmen mit dem Thesaurierungssteuersatz i.H.v. 28,25 % (zzgl. Annex- Steuern) besteuert werden können (sog. Thesaurierungsbegünstigung). Erst bei einem Transfer auf die private Ebene der natürlichen Person kommt es - ähnlich wie bei einer Kapitalgesellschaft - zu einer Vollbesteuerung (sog. Nachversteuerung mit 25% Einkommensteuer zzgl. Solidaritätszuschlag). Die Steuerbelastung auf nicht entnommene Gewinne soll hierdurch - im Sinne einer rechtsformneutralen Besteuerung - der Steuerbelastung einer Kapitalgesellschaft angenähert werden. Die bisherige Regelung war im Detail unvollkommen, wodurch das eigentliche Ziel (Belastungsniveau ähnlich einer Kapitalgesellschaft) nicht erreicht werden konnte. Nach verschiedenen „Aufs“ und „Abs“ im Gesetzgebungsverfahren wurde am 22.3.2024 ein „abgespecktes“ Wachstumschancengesetz verabschiedet und mithin u.a. Anpassungen im Bereich der Thesaurierungsbegünstigung gem. § 34a EStG umgesetzt (BGBl. 2024 I Nr. 108 v. 27.3.2024). Die Gesetzesänderung führt zu Änderungen bei der Ermittlung des Thesaurierungsvolumens sowie den Auswirkungen von Umstrukturierungen/unentgeltlichen Anteilsübertragungen. Neben den wesentlichen Änderungen wird nachstehend ferner auf die Auswirkung der Thesaurierungsbegünstigung auf die Steuerbelastung sowie die Anwendung von § 34a EStG bei kleineren Unternehmen und Freiberuflern eingegangen. Ferner wurden durch das Wachstumschancengesetz auch sinnvolle und wichtige Anpassungen an den Regelungen zur Option zur Körperschaftsteuer (§ 1a KStG) vorgenommen.
Sprache
Deutsch
Identifikatoren
ISSN: 2567-4765, 1438-3292
eISSN: 2567-4897, 2194-4156
DOI: 10.9785/fr-2024-1060901
Titel-ID: cdi_proquest_reports_3051868751
Format

Weiterführende Literatur

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