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Das Phänomen der „Kriminalisierung des Steuerrechts“ ist in der Praxis schon seit vielen Jahren zu beobachten. Der Beitrag gibt hierfür einige Praxisbeispiele. Das Phänomen ist erklärbar: Einerseits gibt es einen in den Verwaltungsanweisungen angelegten „Vorsatzannahmeautomatismus“ und einen damit einhergehenden „Strafverfahrenseinleitungsreflex“. Andererseits weckt der Gesetzeswortlaut der Regelungen zur Selbstanzeige Begehrlichkeiten zur Strafverfolgung, insbesondere im unternehmerischen Kontext. Durch punktuelle verwaltungsleitende bzw. gesetzgeberische Korrekturen könnte man der Kriminalisierung des Steuerrechts entgegenwirken. Auch gibt der Beitrag Denkanstöße.