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Das 89. Berliner Steuergespräch, welches Dr. Hans-Josef Thesling moderierte, bot den Referenten Prof. Dr. Marcel Krumm und Dr. Peter Talaska sowie den Mitdiskutanten Dr. Ulf Freytag, Dr. Sabine Grommes, Dr. Jost Schützeberg und Tobias Teutemacher eine Gelegenheit, über den gesetzgeberischen und behördlichen Umgang mit Fehlverhalten im Steuerrecht zu diskutieren. Dr. Hans-Josef Thesling leitete mit der Feststellung ein, dass das Steuerrecht insbesondere aufgrund europarechtlicher Überlagerungen komplexer geworden sei. Die Liste der steuerrechtlichen Pflichten in § 33 AO sei lang. Vor diesem Hintergrund warf er die Frage auf, ob das heutige Sanktionssystem angemessen sei oder ob es einer Überprüfung bedürfe. Es sei zu klären, ob die zu erwartenden Sanktionen hinreichend prognostizierbar oder deren Anwendung kritikwürdig sei. Schließlich sei der Blick auf mögliche Kontrollmechanismen und deren Installation zu werfen, die potentielle Fehler bei der Sanktionierung verhindern könnten. Auf die einleitende Kurzumfrage unter dem Publikum, ob bereits Erfahrungen mit Sanktionsverfahren (z.B. Androhung oder Einleitung) gesammelt wurden, antworteten sogar 62 % mit „Ja“, 35 % mit „Nein“ und lediglich 3 % mit „Weiß nicht/bisher nicht bekannt“.