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Details

Autor(en) / Beteiligte
Titel
Die Wirkung des Dritten Corona-Steuerhilfegesetzes auf die Günstigerprüfung des Familienleistungsausgleichs und die Höhe der Familienförderung
Ist Teil von
  • Finanz - Rundschau Ertragsteuerrecht, 2021-04, Vol.103 (8), p.379-381
Ort / Verlag
Cologne: Verlag Dr. Otto Schmidt
Erscheinungsjahr
2021
Link zum Volltext
Quelle
EBSCOhost Business Source Ultimate
Beschreibungen/Notizen
  • In der Koalitionssitzung vom 3.2.2021 hat der Gesetzgeber die erneute Gewährung eines Kinderbonus für das Jahr 2021 beschlossen. Entgegen dem im Rahmen des zweiten Corona-Steuerhilfegesetzes im Jahr 2020 gewährten Bonus beträgt dieser im aktuellen Jahr allerdings nur 150 statt 300 € für jedes kindergeldberechtigte Kind. Um gezielt Familien mit niedrigen und mittleren Einkommen durch den Kinderbonus zu fördern, geht der Bonus – wie bereits im Vorjahr – in die Günstigerprüfung des § 31 Satz 1 EStG zwischen Kindergeld und steuerlicher Entlastung durch die Freibeträge nach § 32 Abs. 6 EStG ein. Die Berücksichtigung des Kinderbonus führt einerseits zu einer Erhöhung der Familienförderung im System des FamiliFamilienlastenausgleichs. Andererseits bewirkt er eine Verschiebung der kritischen Einkommensbeträge (zvE), ab dem die Kinderfreibeträge vorteilhaft sind gegenüber dem Kindergeld. In einer früheren Analyse hat der Autor die Effekte der Gesetzesänderungen zum Jahreswechsel 2020/2021 und 2021/2022 auf diese Größen beschrieben. Ziel dieses Beitrags ist eine Aktualisierung der dort genannten Zahlen in Hinblick auf die neuerliche Gewährung des Kinderbonus.
Sprache
Englisch; Deutsch
Identifikatoren
ISSN: 2567-4765, 1438-3292
eISSN: 2567-4897, 2194-4156
DOI: 10.9785/fr-2021-1030807
Titel-ID: cdi_proquest_reports_2516403307

Weiterführende Literatur

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