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Zeitschrift für Evidenz, Fortbildung und Qualität im Gesundheitswesen, 2023-08, Vol.180, p.56-58
Ort / Verlag
Netherlands: Elsevier GmbH
Erscheinungsjahr
2023
Quelle
Alma/SFX Local Collection
Beschreibungen/Notizen
Advance Care Planning is a process by which a patient's health care preferences are established in advance in the event that he or she become temporarily or constantly unable to make decisions for themselves in the future. It is also applied early in emergencies, in intensive care treatment, and after surgery where one’s ability to decide is reduced. In Ecuador there is currently no legislation on this subject, however, the National Health Bioethics Commission validated and published the document “Advance Living Will” and as an important advance issued a favorable criterion before the National Assembly for it to be incorporated into the Organic Health Code, the concept, regulations, and the text of Vital Advance Will. Instead of, its use is currently not in force. However, the compliance criteria have been established in the Palliative Care Standard since 2015, but are not yet implemented. There are few studies that demonstrate its application in the country, so it is important to know the cultural and social characteristics of both health professionals and patients, which limit its application.
Bei dem als Advance Care Planning (ACP) bezeichneten Verfahren können Patientinnen und Patienten für den Fall, dass sie in Zukunft vorübergehend oder dauerhaft nicht mehr in der Lage sind, selbst Entscheidungen zu treffen, ihre Präferenzen bezüglich ihrer Gesundheitsversorgung im Voraus festlegen. In Notfällen, bei intensivmedizinischer Behandlung und nach Operationen, also in Situationen, in denen die Entscheidungsfähigkeit von Patientinnen und Patienten eingeschränkt ist, kommt ACP auch schon früher zur Anwendung. In Ecuador gibt es derzeit keine Gesetzgebung zu diesem Thema, allerdings hat die Nationale Bioethikkommission für Gesundheit das Dokument „Patientenverfügung“ validiert und veröffentlicht und, was einen wichtigen Fortschritt bedeutet, vor der Nationalversammlung eine positive Stellungnahme dahingehend abgegeben, das Konzept, die Vorschriften und den Text der Patientenverfügung in das Allgemeine Gesundheitsgesetzbuch aufzunehmen. Es ist aber derzeit nicht in Kraft. Die Erfüllungskriterien sind bereits seit 2015 im Standard für die palliativmedizinische Versorgung verankert, sind aber noch nicht umgesetzt worden. Es gibt nur wenige Studien, die die Anwendung im Land belegen, daher ist es wichtig, die kulturellen und sozialen Besonderheiten sowohl der Gesundheitsfachkräfte als auch der Patientinnen und Patienten zu kennen, welche die Anwendung von ACP einschränken.