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Medizinrecht, 2024-05, Vol.42 (5), p.385-389
2024

Details

Titel
Beschränkung ärztlicher Tätigkeit durch Fachgebietsgrenzen – Männerbehandlung
Ist Teil von
  • Medizinrecht, 2024-05, Vol.42 (5), p.385-389
Ort / Verlag
Heidelberg: Springer Nature B.V
Erscheinungsjahr
2024
Link zum Volltext
Quelle
SpringerLink
Beschreibungen/Notizen
  • I. Nach gefestigter Rechtsprechung (s. BSG, Urt. v. 4.5.2016 – B 6 KA 13/15 R; BSG, Urt. v. 2.4.2003 – B 6 KA 30/02 R; BSG, Urt. v. 8.9.2004 – B 6 KA 32/03 R) haben die Ärzte ihre Tätigkeit auf das Fachgebiet zu beschränken, wie dies in der WBO normiert ist. Die Fachgebietsgrenzen werden weder durch persönliche Qualifikationen des Arztes, noch durch Sondergenehmigungen der Kassenärztlichen Vereinigungen zur Erbringung und Abrechnung weiterer Leistungen oder durch eine berufsrechtliche Berechtigung zum Führen von Zusatzbezeichnungen erweitert (s. BSG, Urt. v. 15.7.2020 – B 6 KA 19/19 R). II. Männerbehandlungen im Rahmen der sog. Kinderwunschbehandlung (z.B. Chromosomenanalyse nach mehrfacher fehlgeschlagener Schwangerschaft), durchgeführt von einer Fachärztin für Frauenheilkunde und Geburtshilfe stellen fachfremde Leistungen dar. III. Bei solchen Männerhandlungen handelt sich auch nicht um Adnexleistungen, weil das Nichterbringen die gebotene Leistung des eigenen Fachgebietes nicht entwertet und auch deren Erfolg nicht gefährdet. IV. Ausnahmsweise ist eine sachlich-rechnerische Richtigstellung wegen Vertrauensschutzes ausgeschlossen. Eine solche ergibt sich nicht aus dem Umstand, dass nunmehr gestrichene Leistungen über einen längeren Zeitraum ohne Beanstandung abgerechnet wurden und auch nicht aus der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschuss zur Empfängnisregelung und zum Schwangerschaftsabbruch. V. Die sachlich-rechnerische Richtigstellung steht im Zusammenhang mit der Honorarverteilung in einem bestimmten Quartal. Der Verbrauch der Prüfkompetenz in diesem Quartal durch vorbehaltlose Bestätigung (zum Beispiel: nachfolgende Korrektur der erfolgten sachlich-rechnerischen Richtigstellung) führt nicht zu einem Verbrauch der Prüfkompetenz in nachfolgenden Quartalen.
Sprache
Deutsch
Identifikatoren
ISSN: 0723-8886
eISSN: 1433-8629
DOI: 10.1007/s00350-024-6754-3
Titel-ID: cdi_proquest_journals_3054303281
Format

Weiterführende Literatur

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