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Details

Titel
Kein automatischer Vergütungswegfall bei Nichterfüllung von Anforderungen aus Qualitätssicherungsrichtlinien des G-BA
Ist Teil von
  • Medizinrecht, 2024-05, Vol.42 (5), p.380-383
Ort / Verlag
Heidelberg: Springer Nature B.V
Erscheinungsjahr
2024
Link zum Volltext
Quelle
Alma/SFX Local Collection
Beschreibungen/Notizen
  • 1. §137 Abs. 1 SGB V in der ab dem 1.1.2016 gültigen Fassung steht einem Automatismus zwischen Nichterfüllung von Anforderungen aus Qualitätssicherungsrichtlinien und vollständigem Vergütungsausschluss entgegen. 2. Es obliegt der Regelungskompetenz des G-BA, ob er jede in einer Richtlinie nach §136 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 SGB V enthaltene Vorgabe als Mindestanforderung mit der Folge eines Vergütungswegfalls bei Nichterfüllung einstuft oder dies unterlässt bzw. weitere Differenzierungen vornimmt. 3. Ein vollständiger Wegfall des Vergütungsanspruchs als schärfstes Sanktionsmittel kann nur dann Folge einer Nichterfüllung von Mindestanforderungen sein, wenn dies die jeweils einschlägige Einzelrichtlinie des G-BA unter speziell geregelten und im betreffenden Einzelfall erfüllten Voraussetzungen themenspezifisch vorsieht. Etwas anderes gilt nur, wenn das Gesetz einen Vergütungswegfall – wie z.B. in §136b Abs. 5 S. 2 SGB V hinsichtlich eines Verstoßes gegen Mindestmengenregelungen – selbst vorgibt.
Sprache
Deutsch
Identifikatoren
ISSN: 0723-8886
eISSN: 1433-8629
DOI: 10.1007/s00350-024-6752-5
Titel-ID: cdi_proquest_journals_3054303181
Format

Weiterführende Literatur

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