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Medizinrecht, 2006-12, Vol.24 (12), p.737-739
2006

Details

Autor(en) / Beteiligte
Titel
Wettbewerbsverbot bei Ausscheiden einer Ergotherapeutin während der Probezeit
Ist Teil von
  • Medizinrecht, 2006-12, Vol.24 (12), p.737-739
Ort / Verlag
Heidelberg: Springer Nature B.V
Erscheinungsjahr
2006
Link zum Volltext
Quelle
Alma/SFX Local Collection
Beschreibungen/Notizen
  • Abstrakt1. Verpflichtet sich ein Arbeitnehmer gegenüber seinem Arbeitgeber im Arbeitsvertrag, nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses für längstens zwei Jahre bestimmte Wettbewerbshandlungen zu unterlassen, und ist im Arbeitsvertrag geregelt, dass im Übrigen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 74 ff. HGB gelten, ist die Wettbewerbsabrede nicht wegen Fehlens einer Karenzentschädigung nichtig.2. Soll die Wirksamkeit des Wettbewerbsverbotes auf einen Zeitpunkt nach Ablauf der Probezeit hinausgeschoben werden, muss dies zwischen den Parteien vereinbart sein.3. § 307 Abs. 1 S. 2 BGB schützt den Klauselverwender nicht vor den von ihm selbst vorformulierten Vertragsbedingungen.4. Auf die rechtshindernde Einwendung des § 74a Abs. 1 S. 1 HGB kann sich nur der Arbeitnehmer berufen. (Leitsätze des Bearbeiters)
Sprache
Deutsch
Identifikatoren
ISSN: 0723-8886
eISSN: 1433-8629
DOI: 10.1007/s00350-006-1819-z
Titel-ID: cdi_proquest_journals_2918030508
Format

Weiterführende Literatur

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