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Journal of contextual economics : Schmollers Jahrbuch, 2018-07, Vol.138 (3-4), p.1-17
2018

Details

Autor(en) / Beteiligte
Titel
Savigny und Adam Smith: Schmollers Jahrbuch für Gesetzgebung, Verwaltung und Volkswirtschaft im Deutschen Reiche 41 (I) 1917: 135–51
Ist Teil von
  • Journal of contextual economics : Schmollers Jahrbuch, 2018-07, Vol.138 (3-4), p.1-17
Ort / Verlag
Berlin: Duncker & Humblot Gmbh
Erscheinungsjahr
2018
Link zum Volltext
Quelle
Worldwide Political Science Abstracts
Beschreibungen/Notizen
  • Das Privatrecht hat es zu tun mit den Rechten und Pflichten zwischen Privatleuten, Menschen, von denenkeiner dem anderen in einem obrigkeitlichen Kleid gegenübertritt. Das öffentliche Recht regelt dagegen die Beziehungen der öffentlichen Verbände nnd ihrer Organe zueinander und zu den Verbandsmitgliedern. Daraus folgt, daß das Privatrecht das Privatleben, das öffentliche Recht das öffentliche Leben zu ordnen hat. Die Gesetzgebung muß also, wenn sie öffentliche — politische, volkswirtschaftliche, soziale — Zwecke verfolgt, die Mittel nicht im Privatrecht, sondern im öffentlichen Recht suchen. So wird man Vorstellungen zusammenfassen dürfen, die unsere heutige Jurisprudenz und die moderne Gesetzgebung beherrschen. Und die saubere Scheidung: Privatrecht und Privatleben einerseits, öffentliches Recht und öffentliches Leben anderseits hat gewiß auch für weite Kreise etwas Einleuchtendes und Gefälliges. Was der Käufer vom Verkäufer verlangen kann, wenn die Ware sich mangelhaft erweist oder im gekauften Hausesichder Schwammfindet,das kann für das Privatleben der Beteiligten recht wichtig werden, aber für den Staat, für den Ertrag der nationalen Produktion undfür die Schichtung des Volks in der Gesellschaft ist es doch wohl ziemlich gleichgültig. Ob ich meinem Nachbar verbieten kann, daß er mir die Fenster verbaut oder auf seinem Grundstück eine übelriechende Seifenfabrik anlegt, berührt sein und mein Privatinteresse erheblich; aber was geht das die Politik, Sozialpolitik oder Nationalökonomie an? Freilich, faßt man nur etwas fester zu, so suhlt man die schöne, glatte Scheidung zerbröckeln.
Sprache
Deutsch
Identifikatoren
ISSN: 2568-7603
eISSN: 2568-762X
DOI: 10.3790/schm.138.3-4.app3
Titel-ID: cdi_proquest_journals_2604576003
Format
Schlagworte
History, Jurisprudence, Law, Legislation, Politics

Weiterführende Literatur

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