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Forensische psychiatrie, psychologie, kriminologie, 2020-08, Vol.14 (3), p.294-299
2020
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Details

Autor(en) / Beteiligte
Titel
Nötige und unnötige Prognosegutachten – aus Sicht eines externen Sachverständigen
Ist Teil von
  • Forensische psychiatrie, psychologie, kriminologie, 2020-08, Vol.14 (3), p.294-299
Ort / Verlag
Berlin/Heidelberg: Springer Berlin Heidelberg
Erscheinungsjahr
2020
Quelle
Alma/SFX Local Collection
Beschreibungen/Notizen
  • Zusammenfassung Die seit 2016 gültigen Vorgaben einer externen Begutachtung von Verurteilten im Vollzug einer freiheitsentziehenden Maßregel in festen Abständen von 3, dann 2 Jahren, bei Sicherungsverwahrten schließlich 9 Monaten ist zu starr. Diese sollte im psychiatrischen Bereich auf 2 Pflichttermine nach 3 und 6 Jahren reduziert werden, ergänzt durch themen- und anlassbegründete Begutachtungen auf Antrag der Kliniken, des Untergebrachten/seines Anwalts oder aufgrund eines von der Strafvollstreckungskammer erkannten Klärungsbedarfs. Die verweildauerverlängernde Wirkung externer Gutachten erfolgt im Wesentlichen dadurch, dass sie die Entscheidung über das Eingehen von Risiken vertagen und so das Sicherheitsdenken der Klinikleitung unterstützen, zumal sie damit selbst jedes Risiko vermeiden. Je kürzer die Überprüfungsfristen sind, desto größer die Bereitschaft, eine Entscheidung zu vertagen, zumal wenn ein steter Gutachterwechsel vorgeschrieben ist und man nach 2 Jahren nicht erneut gefragt wird. Externe Gutachten sind aber nicht grundsätzlich unnütz, weil die Klinik ohnehin am besten weiß, wie es weitergehen soll. Externe Gutachten sind immer dann sinnvoll und erforderlich, wenn ein unbefangener, sozusagen supervisorischer Blick von außen helfen kann, Irrwege zu erkennen, Stagnation aufzulösen, Fehldiagnosen und Fehlprognosen zu beerdigen. Externe Gutachten sind sinnvoll und notwendig, um das Freiheitsrecht des Untergebrachten zu sichern, und wenn es offene Fragen gibt, die das Gutachten beantworten soll – auf Drängen des Untergebrachten oder des Verteidigers oder des Gerichts, und mancherorts auch einer Maßregelvollzugsklinik, die die aufwendige externe Rekonstruktion des Falles zu schätzen weiß.
Sprache
Deutsch
Identifikatoren
ISSN: 1862-7072
eISSN: 1862-7080
DOI: 10.1007/s11757-020-00601-4
Titel-ID: cdi_proquest_journals_2432529490

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