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Die Grenzen eines justiziellen Experiments. Der internationale Nürnberger Prozess und die US-amerikanische color line (1944–1951)
Ist Teil von
Zeitschrift für Rechtssoziologie, 2019-12, Vol.39 (2), p.204
Ort / Verlag
Stuttgart: Lucius & Lucius Verlagsgesellschaft mbH
Erscheinungsjahr
2019
Link zum Volltext
Quelle
Sociological Abstracts
Beschreibungen/Notizen
Basierend auf einer berufs- und rechtssoziologischen Untersuchung zum internationalen Nürnberger Prozess (1945–46) und seiner spezifisch US-amerikanischen Vorgeschichte wird analysiert, ob und wenn ja, in welcher Weise dieser Prozess als Mobilisierungsressource gegen domestic racism im US-amerikanischen Recht (u. a. die sogennanten Jim Crow und anti-miscegenation laws, das one drop rule, die racial covenants) diente. Zwar war es den afroamerikanischen cause lawyers der NAACP, die seit Ende der 1930er Jahre die Strategie des test case vor dem Supreme Court entwickelt hatten, durchaus bewusst, dass die Nürnberger Definition der rassistischen Verbrechen kontextbedingt war. Bis auf einige wichtige Ausnahmen in den Jahren 1946–1949 zogen sie es deshalb vor, in ihren juristischen briefs auf die menschenrechtlichen Bestimmungen der UN-Charta zurückzugreifen. Doch eigneten sich die afroamerikanischen AktivistInnen das Nürnberger Strafrecht und die Form des internationalen Prozesses außerhalb der nationalen Gerichtssäle an: Sie versuchten, ihre Sache (cause) zu globalisieren, indem sie von 1946 bis 1951 Petitionen an die Vereinten Nationen richteten und so den strukturellen Rassismus einschließlich der ritualisierten Praxis der Lynchjustiz von Schwarzen im US-amerikanischen Süden anzuprangern. Diese Petitionen stützten sich auf die neuen Kategorien des internationalen Strafrechts (u. a. crime against humanity sowie genocide) und waren eindeutig von der US-Anklage gegen die nationalsozialistischen MachthaberInnen in Nürnberg inspiriert.