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Zusammenfassung
Die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt gemäß § 64 StGB ist eine Variante des forensischen Maßregelvollzugs für Täter mit einer Suchtproblematik. Die kindliche Aufmerksamkeitsdefizit-Hyperaktivitätsstörung (ADHS) verdient in diesem Zusammenhang insofern besondere Beachtung, als sie nach zahlreichen Studien im langfristigen Verlauf für die Entwicklung delinquenten Verhaltens als auch von Suchtproblemen von erheblicher Bedeutung ist.
Im Rahmen der Essener Evaluationsstudie schätzte sich ein großer Teil der einbezogenen Patienten zu einem frühen Zeitpunkt der Unterbringung hinsichtlich entsprechender Probleme ein (
n
= 291). Auf der Basis dieser Einschätzungen wurden 2 Extremgruppen gebildet: Patienten ohne Hinweise und solche mit erheblichen Hinweisen auf eine ADHS in der Vorgeschichte. Es fanden sich viele Zusammenhänge mit Verlaufsmerkmalen und Einschätzungen durch die Behandler. Der Beitrag diskutiert, wie die Problematik ADHS in der Behandlung berücksichtigt werden kann, und ob in Einzelfällen spezifische medikamentöse Hilfestellungen in Betracht kommen.