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Zeitschrift für Wirtschaftspolitik, 2017-12, Vol.66 (3), p.257-265
Ort / Verlag
Köln: De Gruyter Oldenbourg
Erscheinungsjahr
2017
Link zum Volltext
Quelle
EBSCOhost Business Source Ultimate
Beschreibungen/Notizen
In der Debatte um die Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen hat die Gründung der Bundesfernstraßengesellschaft einen extrem großen Raum eingenommen. Allerdings ging es in der Debatte weniger um die bestehenden Probleme und mögliche Lösungen, sondern vielmehr darum, wie eine angebliche Privatisierung der Autobahnen am wirkungsvollsten verhindert werden könne. Dabei stand eine materielle Privatisierung nie zur Diskussion, denn in Öffentlich-Privaten-Partnerschaften (ÖPP) wird die Ausführungsplanung an einen Privaten im Verbund mit der Finanzierung übergeben, wohingegen die Straße selbst in staatlichem Eigentum verbleibt. Dennoch waren einige Fraktionen bestrebt, ÖPP als Beschaffungsvariante vollständig zu streichen. Am Ende wurden das Instrument nur für Teilnetze und Streckenlängen von mehr als 100 Kilometer ausgeschlossen. Dadurch werden ÖPP jetzt aber explizit im Grundgesetz erwähnt. Die neuen Regeln schränken die Anwendungsmöglichkeiten von ÖPP zwar ein, stellen aber keineswegs das Ende für das Instrument ÖPP dar. Denn weiterhin bestehen strukturelle Probleme in der Fernstraßenverwaltung, die durch den Einsatz von ÖPP gelindert werden können. Die Effizienz der konventionellen Beschaffung leidet unter diversen Vorschriften und Engpässen, was zu dem Zustand der Fernstraßen geführt hat, den wir heute beobachten können. An dieser Stelle können ÖPP ansetzen, da sie besseren und schnelleren Bau versprechen und gleichzeitig Aufgaben übernehmen können, welche die personell ausgebluteten Behörden kaum mehr leisten können. ÖPP sind also geeignet an den aktuellen Problemen anzusetzen. Dennoch bleiben ÖPP nur für bestimmte Projekte geeignet und die konventionelle Beschaffung wird die Norm bleiben.