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Das europäische Recht zur Altersdiskriminierung - Konsequenzen für das deutsche Arbeitsrecht
Ist Teil von
Arbeit, 2005-12, Vol.14 (4), p.305-321
Ort / Verlag
Stuttgart: Lucius & Lucius
Erscheinungsjahr
2005
Link zum Volltext
Quelle
Alma/SFX Local Collection
Beschreibungen/Notizen
Mit einem erweiterten, menschenrechtlich begründeten Antidiskriminierungsrecht wird der Ausschluss älterer Arbeitnehmerinnen aus dem Erwerbsleben auch rechtlich problematisch. Das künftig für das deutsche Arbeitsrecht geltende Verbot der Altersdiskriminierung verlangt, dass jede Anknüpfung arbeitsrechtlicher Regelungen an das Alter sachlich begründet sein muss. Damit unterstützt das Diskriminierungsverbot den „Paradigmenwechsel“ vom Leitbild des lebenslang unbefristet bei einem einzigen Arbeitgeber beschäftigten Vollzeit-Arbeitnehmers zum Leitbild des/der zeitlich und örtlich flexiblen Beschäftigten. Eine ganze Reihe von Regelungsmustern, die bisher im deutschen Arbeitsrecht selbstverständlich waren, wird künftig nicht mehr zu halten sein. So kann einerseits Alter nicht mehr generell als Indiz für schwindende Leistungsfähigkeit und geringere Flexibilität verwendet werden; andererseits werden sich Senioritätsrechte nur noch in bestimmten Fällen mit Qualifikationssteigerungen begründen lassen. Aber auch jede Entschärfung der Konkurrenz um knappe Arbeitsplätze zu Gunsten jüngerer Generationen ist künftig diskriminierungsrechtlich problematisch, wenn sie mit formalen Altersgrenzen oder dem allgemein formulierten Ziel der Schaffung einer bestimmten Altersstruktur arbeitet.