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Trotz stabiler Konjunktur und entlastender Maßnahmen von Bund und Ländern sind die kommunalen Investitionen weiterhin von großen Disparitäten geprägt. In Reaktion darauf verabschiedete der Bundestag 2015 das Kommunalinvestitionsförderungsgesetz und stockte die gewährten Finanzmittel 2017 noch einmal auf. Mit den Mitteln wurden erstmalig explizit finanzschwache Kommunen adressiert. Dieses Ziel kreierte jedoch neue föderale Koordinationsbedarfe und Konflikte, denn die Länder waren jeweils für die Definition der Finanzschwäche zuständig. Deren Definitionen variieren erheblich.