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Archiv für Rechts- und Sozialphilosophie, 1967-01, Vol.53 (2), p.215-232
1967

Details

Autor(en) / Beteiligte
Titel
Liberté et égalité en tant que problème législatif
Ist Teil von
  • Archiv für Rechts- und Sozialphilosophie, 1967-01, Vol.53 (2), p.215-232
Ort / Verlag
Wiesbaden: Franz Steiner Verlag GmbH
Erscheinungsjahr
1967
Link zum Volltext
Quelle
Alma/SFX Local Collection
Beschreibungen/Notizen
  • Verstehen wir, aus dem Gesichtswinkel der Gesetzgebungslehre, Freiheit und Gleichheit als Funktionen von Normen, können wir zeigen, daß entgegen einer traditionellen Auffassung zwischen ihnen kein Gegensatz besteht, daß vielmehr beide Begriffe dieselbe Frage nach der gerechten Verteilung der Freiheit und anderer Güter bezeichnen. Formal gesehen ist die Gleichheit das Teilungsprinzip, die Freiheit das Geteilte. Das Prinzip der Freiheit läßt sich in vier Sätzen konkretisieren: 1. Nur der Zwang, nicht die Freiheit bedarf der Rechtfertigung. 2. Zwang ist nur gerechtfertigt, wenn er mehr Freiheit und Güter hervorbringt als er Freiheit vernichtet. Das durch ein Verbot geschützte Rechtsgut muß wertvoller sein als die Freiheit, das Verbotene zu tun. 3. Die Freiheit soll so verteilt sein, daß jeder grundsätzlich gleichen Anteil an ihr hat. Eine ungleiche Verteilung von Freiheit muß dadurch gerechtfertigt sein, daß sie das Volumen an Freiheit insgesamt vermehrt. 4. Kein mündiger Mensch soll Zwang erleiden nur um seines eigenen Wohls willen. Gleiche und ungleiche Verteilung von Freiheit und anderen Gütern sind Ergebnis von rechtlichen und sozialen Normen und Sanktionen. Das Recht muß dauernd die Ungleichheiten korrigieren, die es selber hervorruft. Institutionalisierte Ungleichheit, die grundsätzlich ungerechtfertigt ist, besteht in der rechtsstaatlichen Demokratie heute noch in der Vererblichkeit von Namen, Staatsbürgerschaft und Vermögen. Das Prinzip der Gleichheit wird in fünf Sätzen konkretisiert. 1. Logisch lassen sich durch die Begriffsbildung an allen Gegenständen beliebig viele Gleichheiten und Ungleichheiten feststellen. 2. Die unterschiedliche Behandlung bedarf der Begründung, die Gleichbehandlung nicht. 3. Für die Rechtfertigung der unterschiedlichen Behandlung kommt es nicht auf den ontischen Unterschied als solchen, sondern auf seine soziale Funktion an. 4. Die unterschiedliche Behandlung muß in einer besonderen, positiven oder negativen, Leistung oder in einem besonderen, positiven oder negativen, Bedürfnis begründet sein. 5. Die Leistung muß jedermann offenstehen, und die belohnenden oder zurücksetzenden Sanktionen, die mit dem Leistungsprinzip gerechtfertigt werden, müssen von der Willensentscheidung des einzelnen beeinflußt werden können. If we understand, from the point of view of the doctrine of legislation, freedom and equality to be functions of norms, we can show that there is no opposition between them contrary to the traditional meaning, moreover that both concepts refer to the same question of a just distribution of freedom and other goods. From the formal point of view, equality is the principle of division, freedom what is divided. The principle of freedom may be specified in four sentences: 1° Only compulsion, not freedom must be justified. 2° Compulsion is justifiable only if it produces more freedom and goods than it destroys freedom. The legal goods produced by prohibition must be worthier than the freedom to commit what is forbidden. 3° Freedom ought to be distributed in such a way that, in principle, everybody has an equal share of it. An unequal distribution of freedom must be justified by the increase in the volume of freedom as a whole. 4° No adult human being shall suffer compulsion only for his own good. Equal and unequal distribution of freedom and other goods are the result of legal and social norms and sanctions. Law must continually correct the inequalities which it produces itself. Institutionalized inequality which, in principle, is not justified still exists in legal democracies in the form of hereditary names, nationality and fortune. The principle of equality is specified by five sentences: 1° Logically speaking, as many equalities as inequalities may be perceived in all objects by means of concept-formation. 2° There must be a given reason for a different treatment, but not for equal treatment. 3° In order to justify a different treatment not the ontic difference is of any importance, but its social function. 4° The reasons for a different treatment must lie in a special positive or negative achievement or in a special positive or negative need. 5° The achievement must be accessible to everybody, and it must be possible for the individual to influence the rewarding and punishing sanctions, which are justified by the principle of achievement, by the decision of his will.
Sprache
Französisch; Deutsch
Identifikatoren
ISSN: 0001-2343
Titel-ID: cdi_proquest_journals_1298764851
Format

Weiterführende Literatur

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