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Die neue EU-Spirituosenverordnung und ihr neues Schutzsystem für geografische Angaben im Spirituosensektor und somit auch für Spirituosen weinbaulichen Ursprungs (z.B. Cognac)
Ist Teil von
BIO web of conferences, 2019-01, Vol.15, p.03002
Ort / Verlag
EDP Sciences
Erscheinungsjahr
2019
Link zum Volltext
Quelle
EZB Free E-Journals
Beschreibungen/Notizen
Die neue Spirituosen-Verordnung (EU) 2019/787 regelt auch künftig produktspezifisch den Schutz von eingetragenen geografischen Angaben für Spirituosen mit Ursprung in der EU und in Drittstaaten (sog. Geoschutz), bringt jedoch eine Reihe von Änderungen mit sich, die weitgehend dem horizontalen Geoschutzsystem für sonstige Agrarprodukte und Lebensmittel, das in der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 verankert, entlehnt sind. So werden nicht nur die Begriffe „Produktspezifikation“ und „Einziges Dokument“ übernommen, sondern auch das zweistufige Eintragungsverfahren sowie die Vorschrift, dass nur noch private Schutzvereinigungen das Recht haben, Anträge auf Eintragung von g.A. zu stellen. Geografische Angaben sind bereits seit 1. Januar 1996 im WTO-Übereinkommen über handelsbezogene Aspekte des geistigen Eigentums (TRIPS) geschützt und sind seit 2015 durch die Genfer Akte auch in der Lissabonner Verbandsübereinkunft, die von der WIPO verwaltet wird, neben den geschützten und kontrollierten Ursprungsbezeichnungen als qualifizierte Herkunftsbezeichnungen international anerkannt.