Sie befinden Sich nicht im Netzwerk der Universität Paderborn. Der Zugriff auf elektronische Ressourcen ist gegebenenfalls nur via VPN oder Shibboleth (DFN-AAI) möglich. mehr Informationen...
Im Zuge der Föderalismusreform sind die beamtenrechtlichen Altersgrenzen für den Eintritt in den Ruhestand in vielen Ländern heraufgesetzt worden. In aller Regel wurde dabei eine nach Geburtsdatum gestaffelte Verlängerung der Lebensarbeitszeit auf das vollendete 67. Lebensjahr beschlossen. "Vorreiter" war der Bund, an dessen Vorgabe sich die Länder weitgehend orientiert haben. In der Tabelle sind die Bestimmungen zur Regelaltersgrenze für Professoren, zu möglichen Verlängerung der Dienstzeit über die Regelaltersgrenze hinaus sowie die Möglichkeit eines vorzeitigen Ruhestandseintritts auf Antrag mit Stand April 2011 dargestellt. (HoF/Text übernommen).