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Verfassungsrechtliche Fragen der Einführung von Ethikunterricht in den öffentlichen Schulen des Landes Berlin
Ist Teil von
Recht der Jugend und des Bildungswesens, 2006, Vol.54 (3), p.362-376
Erscheinungsjahr
2006
Link zum Volltext
Quelle
FIS Bildung Literaturdatenbank
Beschreibungen/Notizen
Die Einführung von Ethikunterricht in den öffentlichen Schulen des Landes Berlin steht dem Gebot von religiös-weltanschaulicher Neutralität, der Garantie des Religionsunterrichts sowie der Religionsfreiheit der Schüler nicht entgegen. Der Staat ist verpflichtet, das dem Neutralitätsgebot komplementäre Gebot vorbehaltloser Identifikation und die damit verbundenen ethischen und moralischen Festlegungen durchzusetzen und für die Verwirklichung der ethischen und moralischen Entscheidungen zu sorgen. Neutralitäts- und Identifikationsgebot können den Staat nicht aus sich selbst heraus, sondern nur im Hinblick auf die Verfassung binden. (DIPF/Sch.).