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Anders als in der öffentlichen Verwaltung hat die Wiedervereinigung in den Universitäten der neuen Länder eine grundlegende personelle Erneuerung zur Folge gehabt. Dabei war der geisteswissenschaftliche Bereich stärker betroffen als der medizinisch-naturwissenschaftliche. Der Autor geht 1. auf die rechtlichen Rahmenbedingungen ein (Abwicklung, Warteschleifen-Regelung, Kündigungstatbestände) und zeigt an Hand von Beispielen der Universitäten/Hochschulen in Leipzig, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Humboldt-Universität zu Berlin, welche Bereiche/Sektionen abgewickelt wurden und welche Kündigungstatbestände der Einigungsvertrag vorsah. 2. wird kurz auf die umfassende persönliche und fachliche Evaluation an den Hochschulen eingegangen, insbesondere die Maßstäbe dafür. 3. wird eine Bilanz der personellen Veränderung gezogen, aus der hervorgeht, daß an den Universitäten/Hochschulen in den neuen Bundesländern eine grundlegende personelle Erneuerung und ein spürbarer Abbau an Hochschulpersonal erfolgte. Auch das wird beispielhaft an den Universitäten Potsdam, Leipzig, Jena mit statistischen Zahlenangaben belegt. Die ausführliche Version des Beitrags mit exakten Angaben zu Gesetzesquellen und Literaturhinweisen kann bei der Redaktion Forschung & Lehre angefordert werden. (HOF/Ko.).