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Kultur und Bildung im Europarecht: Ihre Bedeutung für die Jugend
Ist Teil von
Recht der Jugend und des Bildungswesens, 1996, Vol.44 (1), p.35-47
Erscheinungsjahr
1996
Link zum Volltext
Beschreibungen/Notizen
Der Autor beschäftigt sich mit der Entwicklung der beiden Rechtsgebiete "Kultur" und "Bildung" und geht auf das Verhältnis der beiden Begriffe ein: "Die kulturelle Entwicklung der Jugend wird vor allem durch die Ausbildung im primären, sekundären und tertiären Bildungsbereich gefördert. Die Bildung stellt daher einen elementaren Bestandteil der Kultur dar. Dementsprechend umfaßt nach deutschem juristischem Sprachgebrauch der Begriff Kultur auch die Bildung. Im Europarecht gilt eine andere Begrifflichkeit, die sich bereits aus dem EG-Vertrag selbst ergibt. Dort steht den Artikeln 126 und 127, die die 'allgemeine und berufliche Bildung und Jugend' betreffen, abgetrennt unter einem neuen Titel, in Art. 128 ein eigenständiger Bereich 'Kultur' gegenüber." Sowohl die Ausdehnung der Tätigkeit der Gemeinschaft auf die allgemeine Bildung (Art. 126 EGV) als auch die Einführung des Kulturartikels (Art. 128) bezeichnet der Verfasser als "revolutionär". Während der EWG- Vertrag noch vorrangig wirtschaftlich ausgerichtet war, stellt der Bereich "Kultur" seit der Ratifizierung des Maastricht-Vertrages ein Aktionsfeld dar, das für den von der Gemeinschaft zur Entfaltung der Kulturen der Mitgliedstaaten zu leistenden Beitrag einen notwendigen Handlungsspielraum einräumt. (DIPF/Ba.)