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Soziale Dienste bilden die zweite Säule des sozialen Sicherungssystems moderner Wohlfahrtsstaaten. Soziale Dienste und die von ihnen erbrachten Dienstleistungen werden in der Bundesrepublik vor allem von den kommunalen Sozialverwaltungen organisiert und finanziert. Im Mittelpunkt der Betrachtung stehen demnach Einrichtungen, die in unterschiedlichster Form (ambulant, teilstationär, stationär) durch soziale Berufe familien- und haushaltsbezogene, familienergänzende sowie familien- und haushaltsersetzende Dienstleistungen erbringen. Die Leistungserbringung erfolgt auf der Grundlage des Subsidiaritätsprinzips durch freie Träger, Kirchen, Wohlfahrtsverbände, gemeinnützige Vereine und zunehmend auch durch privat-gewerbliche Träger, seitdem der soziale Dienstleistungssektor insgesamt in einem wettbewerblichen Ordnungsrahmen eingebettet agiert. Die Wettbewerbsorientierung Sozialer Dienste wird durch Regulierungen der Europäischen Union verstärkt, die das Ziel verfolgt, die öffentliche Daseinsvorsorge - und damit auch die nationalen Sozialen Dienste - mittels des europäische Wettbewerbsrechts zu regulieren, um soziale Dienstleistungen Wirtschaftgütern gleich zu setzen. (DIPF/Orig.).