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Details

Autor(en) / Beteiligte
Titel
Die Bedeutung des Kindeswohls im Rahmen der Rechtfertigung körperlicher Eingriffe: Grundsätzliche Erwägungen unter besonderer Berücksichtigung der Knabenbeschneidung nach § 1631 d BGB
Ist Teil von
  • Recht der Jugend und des Bildungswesens, 2014, Vol.61 (3), p.381-399
Erscheinungsjahr
2014
Link zum Volltext
Quelle
Alma/SFX Local Collection
Beschreibungen/Notizen
  • Der im Familienrecht so geläufige Begriff des Kindeswohls, der im normalen Sprachgebrauch mit subjektiv unterschiedlichen Vorstellungen verknüpft ist, stellt sich aus wissenschaftstheoretischer Sicht als [...] "definitorische Katastrophe" dar. [...] Anknüpfend an diesen Befund soll [im Beitrag] gezeigt werden, dass der Kindeswohlbegriff im Recht ein funktionaler Begriff ist, der keine klare Definition besitzt, sondern in verschiedenen Rechtszusammenhängen eine unterschiedliche Funktion erfüllt. Als Leitmaßstab kann er keine entscheidende Relevanz entfalten. Vielmehr liegt in ihm ein Schlüssel zur Einzelfallgerechtigkeit und zur Wahrung der Subjektqualität des Kindes. Der Kindeswohlbegriff vermittelt einen Auftrag an die jeweilig "Entscheidungsbefugten", in spezifischen Normzusammenhängen einen Ausgleich unterschiedlicher Interessen herzustellen, mit dem Fokus, die Subjektstellung des Kindes zu wahren. [...] Für die Knabenbeschneidung hat der Gesetzgeber mit § 1631 d BGB zu Recht klargestellt, dass in der Regel das Kindeswohl des nicht einsichtsfähigen Kindes nicht durch die Beschneidung gefährdet wird. (DIPF/Orig.).
Sprache
Deutsch
Identifikatoren
ISSN: 0034-1312
Titel-ID: cdi_dipf_primary_1055585

Weiterführende Literatur

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