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Details

Titel
Urheberrecht: Zum urheberrechtlichen Schutz eines Erzeugnisses, dessen Form, zumindest teilweise, zur Erreichung eines technischen Ergebnisses erforderlich ist
Ist Teil von
  • Wirtschaftsrechtliche Blätter, 2020-07, Vol.34 (7), p.393-395
Ort / Verlag
Verlag Österreich
Erscheinungsjahr
2020
Link zum Volltext
Quelle
Alma/SFX Local Collection
Beschreibungen/Notizen
  • Die Art 2 bis 5 der RL 2001/29/EG sind dahin auszulegen, dass der in diesen Artikeln vorgesehene Urheberrechtsschutz auf ein Erzeugnis Anwendung findet, dessen Form, zumindest teilweise, zur Erreichung eines technischen Ergebnisses erforderlich ist, wenn es sich bei diesem Erzeugnis um ein aus einer geistigen Schöpfung entspringendes Originalwerk handelt, weil der Urheber des Werkes mit der Wahl der Form des Erzeugnisses seine schöpferische Fähigkeit in eigenständiger Weise zum Ausdruck bringt, indem er freie und kreative Entscheidungen trifft, so dass diese Form seine Persönlichkeit widerspiegelt. Es ist Aufgabe des nationalen Gerichts, unter Berücksichtigung aller einschlägigen Aspekte des Ausgangsrechtsstreits zu prüfen, ob dies der Fall ist.

Weiterführende Literatur

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