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Seit über 30 Jahren beschäftigt die Rechtsfigur der „heranrückenden Wohnbebauung“ die Rechtsprechung, das Schrifttum und die Praxis. Hierbei geht es darum, ob der Inhaber einer bestehenden (gewerberechtlich) genehmigten Betriebsanlage im Bauverfahren gegen die Errichtung von Wohnhäusern in der Nachbarschaft mit der Begründung Einwendungen erheben darf, dass ihm wegen der von seinem Betrieb ausgehenden Emissionen auf die geplanten Wohnhäuser die zukünftige Vorschreibung weiterer Auflagen drohe. Die Steiermark hat die Frage explizit in § 26 Abs 4 stmk BauG geregelt. Der VwGH hat hierzu jüngst entschieden, dass sich diese Regelung nicht auf eine heranrückende Schulbebauung bzw Kindergartenbebauung bezieht. Der vorliegende Aufsatz untersucht die Bestimmungsgründe und die weitere Entwicklung der Jud des VfGH zur heranrückenden Wohnbebauung und stellt die zitierte Entscheidung des VwGH unter gleichheitsrechtlichen Gesichtspunkten in Frage.