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Baurechtliche Blätter, 2018-12, Vol.21 (6), p.212-212
2018
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Details

Titel
Baupolizeilicher Beseitigungsauftrag; Flächenwidmung „Bauland-Wohngebiet“; bauliche Anlage; Vogelvoliere; mitteilungspflichtige Maßnahmen
Ist Teil von
  • Baurechtliche Blätter, 2018-12, Vol.21 (6), p.212-212
Ort / Verlag
Verlag Österreich
Erscheinungsjahr
2018
Beschreibungen/Notizen
  • Bei einer Vogelvoliere im Ausmaß von ca 4 x 4 m und einer Höhe von 2,5 m handelt es sich um eine mitteilungspflichtige bauliche Anlage. Auch mitteilungspflichtige bauliche Anlagen müssen der Flächenwidmung entsprechen. Eine Vogelvoliere für 35 Tiere (und aufgrund der Größe noch mehr) dient keiner für die Wohnbevölkerung typischen Tierhaltung und ist daher im „Bauland-Wohngebiet“ unzulässig.
Sprache
Deutsch
Identifikatoren
ISSN: 1434-1832
eISSN: 1613-7612
DOI: 10.33196/bbl201806021201
Titel-ID: cdi_crossref_primary_10_33196_bbl201806021201

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