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Zusammenfassung
Die Erfahrung der letzten Jahre, dass es unter der Behandlung mit Vigabatrin zum Auftreten von konzentrischen Cesichtsfelddefekten kommen kann, führte zu einer Neubewertung der Nutzen-Risiko-Relation und zu Empfehlungen bezüglich der Behandlung von Patienten mit Epilepsie und der angemessenen Therapieüberwachung. Vigabatrin ist derzeit trotz des Risikos von Cesichtsfelddefekten bei sonst guter Verträglichkeit, guter Wirksamkeit und günstiger Pharmakokinetik indiziert zur Zusatzbehandlung von Patienten mit schwer behandelbarer fokaler Epilepsie, falls Pharmakoresistenz oder Unverträglichkeit gegenüber den zur Verfügung stehenden medikamentösen Alternativen besteht und ein epilepsiechirurgischer Eingriff nicht in Betracht kommt oder erfolglos war. In der Monotherapie ist Vigabatrin weiterhin ein Medikament der ersten Wahl bei der Behandlung des West-Syndroms und hat im Vergleich zu anderen Therapieformen ein positives Nutzen-Risiko-Verhältnis. Die Patienten bzw. ihre Angehörigen müssen vollständig über die Epilepsie und das Nutzen-Risiko-Profil von Vigabatrin inklusive der meist irreversiblen, zum Teil konzentrischen und meist ohne Beschwerden einhergehenden Gesichtsfelddefekte informiert werden. Alle Patienten sollten - soweit sie dazu in der Lage sind - vor einer Behandlung mit Vigabatrin und nach 1-2 Monaten auf Cesichtsfelddefekte untersucht werden. Bei pathologischem Befund muss die Therapie überprüft werden. Bei unauffälligem Befund sollte eine weitere Kontrolle nach 3-6 Monaten erfolgen, dann zunächst in halbjährlichem Abstand. Jeder Patient sollte informiert werden, sich bei Auftreten von Sehstörungen sofort zu melden.