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Kinderbonus 2021 vs. Kinderbonus 2022: Unterschiedliche Kompensationslösungen des Bundes und ihre Auswirkungen auf die Einnahmen der Länder (inklusive Gemeinden)
Ist Teil von
List Forum für Wirtschafts- und Finanzpolitik, 2024, Vol.49 (1-4), p.109-122
Ort / Verlag
Berlin/Heidelberg: Springer Berlin Heidelberg
Erscheinungsjahr
2024
Link zum Volltext
Quelle
Alma/SFX Local Collection
Beschreibungen/Notizen
Zusammenfassung
Der Bund hat in den letzten Jahren mehrmals einen Bonus aus Mitteln der Lohn- und Einkommensteuer für jedes Kind gezahlt, was aufgrund der prozentualen Beteiligung an diesen Steuern zu Mindereinnahmen bei Ländern und Gemeinden geführt hat. Die Bundesländer inklusive ihrer Gemeinden sind unterschiedlich von den Mindereinnahmen betroffen. Dies liegt einmal daran, dass sich die Zahl der Kindergeldkinder zwischen den Bundesländern unterscheidet. Es liegt aber auch daran, dass der Kinderbonus wie Kindergeld behandelt wird und somit die steuerliche Entlastungswirkung der Kinderfreibeträge mindert. Die Wirkung der Kinderfreibeträge ist wiederum von der Einkommenshöhe abhängig, die ebenfalls zwischen den Bundesländern differiert.
Da der Bund sich bereit erklärt hat, diese Kinderbonuszahlungen in voller Höhe zu tragen, wurden Kompensationsgelder gezahlt, mit denen die Mindereinnahmen von Ländern und Gemeinden nahezu vollständig kompensiert wurden. Für die Verteilung dieser Kompensationsmittel auf Länder und Gemeinden sind zwei verschiedene Mechanismen angewendet worden. Diese beiden Ansätze führen zu unterschiedlichen Verteilungseffekte, wobei zwischen direkten Effekten (Verteilungsmechanismen der Mittel auf die Gebietskörperschaften) und indirekten Effekten (Länderfinanzausgleich) zu unterscheiden ist. In diesem Beitrag wird untersucht, welcher der beiden Ansätze zu einer genaueren Kompensation bei den Bundesländern inklusive der jeweiligen Gemeindeebene in dem Sinne führt, dass die Differenz bei den Einnahmen je Einwohner im Vergleich zur Situation ohne Kinderbonus gering gehalten wird.