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Teilhabe im sozialen Rechtsstaat
Soziale Passagen Journal für Empirie und Theorie Sozialer Arbeit, 2011, Vol.3 (2), p.201-216
2011

Details

Autor(en) / Beteiligte
Titel
Teilhabe im sozialen Rechtsstaat
Ist Teil von
  • Soziale Passagen Journal für Empirie und Theorie Sozialer Arbeit, 2011, Vol.3 (2), p.201-216
Ort / Verlag
Berlin/Heidelberg: Springer Berlin Heidelberg
Erscheinungsjahr
2011
Link zum Volltext
Quelle
Alma/SFX Local Collection
Beschreibungen/Notizen
  • Zusammenfassung Der soziale Rechtsstaat ist Staatsgrundsatz der Bundesrepublik Deutschland. Seine normative Bedeutung zeigt sich in einer sozialen Interpretation der Grundrechte. Diese folgt auch aus den Verfassungen der Länder und den internationalen Menschenrechtspakten. Soziale Gleichheit, zumindest gemäßigte Ungleichheit, ist Voraussetzung und Prinzip des sozialen Rechtsstaats, das politisch konkretisiert werden muss. Die Teilhabe an staatlichen Bildungseinrichtungen, Daseinsvorsorge und Sozialversicherung ist effektiver zu regulieren als diejenige an Ausbildung und Arbeit bei privaten Arbeitgebern. Doch auch die Teilhabe an öffentlichen Einrichtungen hängt von politischen Entscheidungen ab. Das durch Arbeitsrecht und Sozialrecht gestützte Arbeitsverhältnis kann gleiche Freiheit sichern helfen. Das Recht auf das Existenzminimum ist eine Voraussetzung aller Freiheiten. Dies hat das Bundesverfassungsgericht 2010 ausdrücklich anerkannt. Doch dieses Recht sichert nur ein Minimum. Auch nach der Neuregelung der Grundsicherung unterstützt der Staat durch das Steuer- und Sozialrecht Kinder und ihre Eltern umso stärker, je mehr diese ohnehin haben.
Sprache
Deutsch
Identifikatoren
ISSN: 1867-0180
eISSN: 1867-0199
DOI: 10.1007/s12592-011-0083-x
Titel-ID: cdi_crossref_primary_10_1007_s12592_011_0083_x

Weiterführende Literatur

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