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Zusammenfassung
Nach dem 9. Sozialgesetzbuch (SGB) soll eine medizinische Rehabilitation (Reha) die Teilhabeeinschränkungen einer Behinderung mindern und eine Verschlimmerung verhüten. Für Menschen mit geistiger und körperlicher Behinderung werden Rehabilitationsmaßnahmen von der Krankenkasse oft nicht genehmigt, da sie häufig als nicht rehabilitationsfähig gelten. Es gibt aber in der medizinischen Rehabilitation Therapien, von denen Menschen mit Zerebralparese (CP) und geistiger Behinderung profitieren. Die bewerten ihre Lebensqualität anders, sodass auch in Skalen nicht messbare Tätigkeiten zum Wohlbefinden beitragen. Zudem treten bei Menschen mit CP häufig Schmerzen auf, die sich durch Physiotherapie reduzieren lassen. Eine Verbesserung der Lebensqualität kann Stimmung und bestehende Verhaltensstörungen verbessern. Eine stationäre medizinische Rehabilitation ermöglicht es, entsprechend dem biopsychosozialen Modell der ICF (International Classification of Functions) intensiv an teilhabebasierten Zielen zu arbeiten, verschiedene Therapien auszuprobieren und bei positivem Ergebnis diese in den Alltag zu integrieren. Für Menschen mit geistiger Behinderung sollte die Begleitung durch eine Bezugsperson gewährleistet sein, um eine gute Mitarbeit in den Therapien zu ermöglichen.