Sie befinden Sich nicht im Netzwerk der Universität Paderborn. Der Zugriff auf elektronische Ressourcen ist gegebenenfalls nur via VPN oder Shibboleth (DFN-AAI) möglich. mehr Informationen...
Verantwortung hygienebeauftragter Ärzte für die Prävention nosokomialer Infektionen
Ist Teil von
Trauma und Berufskrankheit, 2016-02, Vol.18 (Suppl 3), p.214-221
Ort / Verlag
Berlin/Heidelberg: Springer Berlin Heidelberg
Erscheinungsjahr
2016
Quelle
Alma/SFX Local Collection
Beschreibungen/Notizen
Zusammenfassung
Gemäß Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze (IfSGuaÄndG) 2011 sind Krankenhäuser, Einrichtungen für ambulantes Operieren sowie Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, in denen eine den Krankenhäusern vergleichbare medizinische Versorgung erfolgt, sowie Dialyseeinrichtungen und Tageskliniken zur Festlegung innerbetrieblicher Verfahrensweisen zur Infektionshygiene in Hygieneplänen verpflichtet. Voraussetzung für die Gewährleistung der Praxis einer guten Krankenhaushygiene ist die Zusammenführung von Primär-, Sekundär- und Tertiärprävention innerhalb des krankenhausinternen Qualitätsmanagements. Das Qualitätsmanagement der Hygiene zur Gewährleistung des Infektionsschutzes ist optimal nur als interdisziplinäre Gemeinschaftsaufgabe zu gewährleisten. In diesem Umsetzungsprozess kommt den hygienebeauftragten Ärzten (HBÄ) eine hohe Eigenverantwortung sowohl bei der Ausarbeitung von „standard operation procedures“ (SOPs) und der Regelung spezieller infektionspräventiver Maßnahmen als auch bei der Supervision der Umsetzung zu. Demzufolge benötigen die HBÄ vertiefte Kenntnisse in der Krankenhaushygiene, deren Umfang und Erwerb aufgezeigt werden. Vom Berufsverband der Deutschen Chirurgen wurde ein zertifizierter Blended-Learning-Kurs in Verbindung mit einer 2-tägigen Präsenzveranstaltung zur Erlangung der Qualifikation „Hygienebeauftragter Arzt“ entwickelt, der durch ein mindestens jährliches elektronisches Update aktualisiert wird.