Sie befinden Sich nicht im Netzwerk der Universität Paderborn. Der Zugriff auf elektronische Ressourcen ist gegebenenfalls nur via VPN oder Shibboleth (DFN-AAI) möglich. mehr Informationen...
Pflicht zur Beurlaubung als Möglichkeit des wirtschaftlichen Alternativverhaltens: SGB V 2 Abs. 1, 12 Abs. 1; FPV 1 Abs. 7, 2; KHEntgG 8 Abs. 5 S. 3
Ist Teil von
Medizinrecht, 2023-02, Vol.41 (2), p.166-169
Ort / Verlag
Berlin/Heidelberg: Springer Berlin Heidelberg
Erscheinungsjahr
2023
Link zum Volltext
Quelle
Alma/SFX Local Collection
Beschreibungen/Notizen
Zusammenfassung
1. Auch wenn die Fallpauschalenvereinbarung (FPV) eine Fallzusammenführung nicht vorsieht, ist in geeigneten Fällen aufgrund des Wirtschaftlichkeitsgebotes eine Beurlaubung vorzunehmen.
2. Krankenhäuser haben die Möglichkeit wirtschaftlichen Alternativverhaltens zu prüfen.
3. Dabei ist in der Regel bei einer absehbaren Wiederaufnahme innerhalb von zehn Tagen von einer Verletzung des Wirtschaftlichkeitsgebotes auszugehen.
4. Behandelt ein Krankenhaus einen Versicherten bei erforderlicher Krankenhausbehandlung in unwirtschaftlichem Umfang, hat es allenfalls Anspruch auf die Vergütung, die bei fiktivem wirtschaftlichem Alternativverhalten angefallen wäre. (Leitsätze des Bearbeiters)