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Grundlagen und Praxis der Anwendung von Nasentamponaden in der endonasalen Chirurgie
Ist Teil von
HNO, 2024, Vol.72 (1), p.3-15
Ort / Verlag
Heidelberg: Springer Medizin
Erscheinungsjahr
2024
Link zum Volltext
Quelle
SpringerLink
Beschreibungen/Notizen
Zusammenfassung
Hintergrund und Ziel der Arbeit
In dieser Arbeit soll ein Überblick über die aktuell in Deutschland verfügbaren Nasentamponaden gegeben und die aktuelle Literatur dahingehend analysiert werden, ob sich Kriterien für die Anwendung von Nasentamponaden nach endonasaler Chirurgie ableiten lassen und ob einzelne Produkte oder Produktgruppen grundsätzliche und nachprüfbare Vorteile gegenüber anderen besitzen und welche Schlussfolgerungen sich hieraus für die praktische Anwendung ergeben.
Material und Methoden
Hierzu erfolgte eine selektive Literaturrecherche in der Datenbank PubMed mit den Stichworten „nasal packing“, „nasal tamponade“, „nasal surgery“, „sinonasal surgery“ oder „sinus surgery“, in themenbezogenen Textbüchern bzw. in hieraus sich ergebender Sekundärliteratur
Ergebnisse und Schlussfolgerung
Insgesamt gibt es aufgrund systematischer methodischer Defizite keine ausreichende Hilfestellung in der Literatur, welche Nasentamponaden bei welcher Art der endonasalen Chirurgie wie zu verwenden sind. Innerhalb der vielen klinischen Szenarien ist für den Patienten eine individuelle Lösung zu definieren. Grundsätzlich sollte die Anwendung von Nasentamponaden dazu führen, dass ggf. eine ausreichende Blutstillung erfolgt, die Wundheilung begünstigt wird und keine sekundäre Morbidität entsteht. Die Anwendung glatter Materialien zur Nasentamponade mit Formkörpertamponaden, die Vermeidung eines übermäßigen Drucks auf die Schleimhaut, der Einsatz inerter Materialien bei Verwendung sich auflösender Materialien sowie die Vermeidung obsoleter Materialien sind geboten. Die Verwendung nichtauflösender Nasentamponaden birgt das Risiko der potenziell tödlichen Aspiration und Ingestion sowie eines fortlaufenden Blutverlusts und obstruktiver Atmungsstörungen in sich, sodass aus Sicherheitsgründen während der Liegedauer eine stationäre Überwachung lege artis ist. Andere unkritische Tamponaden und ggf. fehlende sonstige Risikofaktoren können nach individueller Beurteilung des behandelnden Arztes unter Umständen eine ambulante Betreuung rechtfertigen.