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Zusammenfassung
Das Bundesverfassungsgericht überprüft aktuell, ob das Vergabeverfahren der Medizinstudienplätze mit dem Grundrecht auf freie Berufswahl vereinbar ist, da BewerberInnen ohne sehr gute Abiturnoten meist sieben Jahre warten müssen. Bei einer Umstellung des Zulassungssystems möchte die Politik, dem Masterplan Medizinstudium 2020 folgend, psychosoziale Auswahlkriterien stärker gewichten.
Welche Erfahrungen gibt es mit den aktuellen Auswahlverfahren? Wie können Situational Judgement Tests in Zukunft zur Validität der Auswahlverfahren für deutsche Medizinfakultäten beitragen?
Untersuchungen zeigen, dass die Abiturnote der beste Prädiktor von Studienleistungen ist. Die Auswahl der BewerberInnen nach Abiturnote gerät jedoch verstärkt in die Diskussion, da die Vergleichbarkeit der Abiturnoten infrage steht und die Bewerberzahl mit Bestnote stark anwächst. Fähigkeits- und Kenntnistests können inkrementell zur Abiturnote die Vorhersage der Studienleistungen verbessern, wobei insbesondere die naturwissenschaftlichen Anteile bedeutsam sind. Die Messung psychosozialer Kompetenzen in klassischen Interviews ist wenig reliabel und valide. Die reliableren Multiple Mini-Interviews können vor allem praktische Studienergebnisse besser vorhersagen. Im Ausland eingesetzte Situational Judgement Tests (SJTs) werden als reliabel und valide eingeschätzt, die Korrelation eines in Hamburg pilotierten deutschen SJT mit dem Multiple Mini-Interview stimmt vorsichtig positiv.
Ein vom Medizinischen Fakultätentag und der Bundesvertretung der Medizinstudierenden vorgeschlagenes Modell berücksichtigt diese Ergebnisse. In dem Modell soll die Studierendenauswahl zu je 40 % auf der Abiturnote und einem kognitiven Test sowie zu je 10 % auf einem SJT und berufspraktischer Erfahrung beruhen. Zusätzlich können die Fakultäten spezifische Verfahren einsetzen.